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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit open_in_new§ 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Ministeriums:
svz-bw.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit open_in_new§ 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit open_in_new§ 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden.
  • Texte sind teilweise in HTML als einfacher Text ausgezeichnet anstatt als Überschrift-Element.
  • Das Kontrastverhältnis ist nicht ausreichend.
  • Es werden Schriftgrafiken verwendet.
  • Das Hauptmenü lässt sich für Tastaturnutzer nicht bedienen.
  • Der Quellcode der Webseite ist nicht fehlerfrei.
  • Beim Navigieren mit den Pfeiltasten innerhalb von Tabellen werden die Tabellenüberschriften nicht ausgegeben.
  • Die veröffentlichten Dokumente (PDFs) sind nicht UA-konform und erfüllen nicht die in Abschnitt 10 der EN 301 549 genannten Anforderungen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.07.2021 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Prüfung der Internetseite durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 89686-9100
E-Mail: poststelle@vm.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in open_in_new§ 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nicht innerhalb der in open_in_new§ 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in open_in_new§ 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und open_in_new§ 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3366
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach open_in_new§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.